UBUS

UBUS – was heißt das bloß? Es ist eine rätselhafte Abkürzung für eine tolle Sache, nämlich eine Sozialpädagogin, die seit dem Schuljahr 2020/21 an der Schule arbeitet. Ab dem Schuljahr 2023/24 wird Frau Diwisch bei uns als UBUS arbeiten.

Zur Arbeit einer UBUS-Kraft

Das Hessische Kultusministerium ermöglicht hessischen Grundschulen die Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte zur unterrichtsbegleitenden Unterstützung (UBUS) für die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach §§ 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150).
Ziel ist die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Jahrgangsteams.
Grundlage dieses Erlasses ist die Richtlinie für „unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der §§ 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)“ vom 1. August 2014 (ABl. S. 529), im Folgenden kurz „Richtlinie für USF“ genannt.

Zu den Aufgaben einer UBUS Fachkraft an Schulen gehören:

  • Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
  • Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern
  • Entwicklung von Präventionskonzepten
  • Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG
  • Information über andere Hilfsangebote
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur
  • Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen                                            

In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:

  • Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
  • Begleitung von Kindern in sozialemotional schwierigen Situationen  (z.B.  nach längerer Krankheit)
  • Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis 

Inner- und außerschulische Vernetzung

  • Kooperation mit Eltern
  • Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen
  • Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.

Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII

  • Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und helfern