UBUS

UBUS – was heißt das bloß? Es ist eine rätselhafte Abkürzung für eine tolle Sache, nämlich eine Sozialpädagogin, die an der Schule arbeitet. Unser UBUS heißt Herr Kneip. Hier stellt er sich vor:

Liebe Kinder und liebe Eltern,

mein Name ist Dennis Kneip, Sozialpädagoge und ich bin mit voller Stelle als UBUS-Fachkraft an der Fritz-Schubert-Schule ab dem  Schuljahr 2025/2026 tätig.

Zu meinen Aufgaben an der Fritz-Schubert-Schule gehören folgende Tätigkeiten:

  • Ich unterstütze Ihre Kinder im Unterricht
  • Ich leite das Kinderparlament
  • Ich leite den Klassenrat in verschiedenen Klassen
  • Ich leite das Programm LUBO aus dem ALL in Klasse 1 und 2
  • Ich unterstütze bei Klassenfahrten und Ausflügen
  • Gerne bin ich auch für Sie, liebe Eltern, Ansprechpartner

Bei der Unterstützung im Unterricht haben die Schülerinnen und Schüler einen weiteren Ansprechpartner, der ihnen hilft, die Aufgaben zu lösen.

Bei der Leitung des Kinderparlaments lernen die Kinder partizipative und demokratische Prozesse kennen. Hier vertrete ich die Interessen der Schüler/innen, die sich hauptsächlich auf die Mitgestaltung des Schullebens beziehen. Der Schülerrat dient als Sprachrohr der gesamten Schüler/innen der Fritz-Schubert-Schule.

In verschiedenen Klassen leite ich zudem den Klassenrat. Hier sprechen wir über Themen, die eine Klasse intern betreffen wie beispielsweise Konflikte. Ziele des Klassenrats sind die Förderung demokratischer Kompetenzen und vor allem die Stärkung der Klassengemeinschaft und die Vermittlung von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten.

Bei dem Programm Lubo aus dem All handelt es sich um ein erprobtes und wissenschaftliches evaluiertes Programm zur frühzeitigen Förderung sozialer und emotionaler Basiskompetenzen.

Ebenfalls unterstütze ich die Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrten und Ausflügen.

Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit mir wünschen, erreichen Sie mich am besten über folgende E-Mail-Adresse: Dennis.Kneip@schule.hessen.de oder die Telefonnummer der Fritz-Schubert-Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kneip

Zur Arbeit einer UBUS-Kraft

Das Hessische Kultusministerium ermöglicht hessischen Grundschulen die Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte zur unterrichtsbegleitenden Unterstützung (UBUS) für die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages nach §§ 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 150).
Ziel ist die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Jahrgangsteams.
Grundlage dieses Erlasses ist die Richtlinie für „unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung (USF) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der §§ 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)“ vom 1. August 2014 (ABl. S. 529), im Folgenden kurz „Richtlinie für USF“ genannt.

Zu den Aufgaben einer UBUS Fachkraft an Schulen gehören:

  • Beratung von Eltern in Erziehungsfragen
  • Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern
  • Entwicklung von Präventionskonzepten
  • Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG
  • Information über andere Hilfsangebote
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur
  • Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen                                            

In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:

  • Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
  • Begleitung von Kindern in sozialemotional schwierigen Situationen  (z.B.  nach längerer Krankheit)
  • Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis 

Inner- und außerschulische Vernetzung

  • Kooperation mit Eltern
  • Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen
  • Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.

Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII

  • Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern und Zusammenarbeit mit Eingliederungshelferinnen und helfern