Neues zu Corona

Ab Mittwoch, den 23.11.2022 gilt die neue Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung.

Mein Kind hat einen positiven Test – was gilt?

Bitte lassen Sie Ihr Kind für 5 Tage zu Hause, egal, ob es Symptome hat, oder nicht. Wenn es krank ist, soll es zu Hause bleiben, bis es 48 Stunden symptomfrei ist.

Es bekommt von der Lehrkraft das Unterrichtsmaterial zum Arbeiten (wenn es nicht zu krank ist).

Sollten Sie Ihr Kind in die Schule schicken, obwohl es positiv ist, gilt:

In den ersten 5 Tagen nach einem positiven Test müssen alle Kinder in der Schule auch im Unterricht und auf dem Schulhof eine medizinische Maske tragen. Das gilt, egal ob es ein Schnelltest, ein Selbsttest oder ein PCR-Test war. Am Sport- und Musikunterricht müssen sie nicht teilnehmen.

Muss ich noch einen PCR-Test machen lassen?

Nein, man ist nicht mehr verpflichtet, einen PCR-Test zu machen, wenn man einen positiven Schnelltest hatte.

Woher weiß die Schule, dass mein Kind positiv ist?

Sie schreiben der Schule eine Mitteilung, dass Ihr Kind einen positiven Coronatest hatte.

Wo steht das alles?

Hier finden Sie die neue Verordnung, den aktuellen Hygieneplan und die Regeln für die Schule