Schule rund um Corona

Aktualisiert am 29.04.2022

Ab dem 02.05. gilt ein neuer Hygieneplan. Dann gibt es keine Einschränkungen mehr im Unterricht (auch nicht Sport und Musik) und im Ganztag. Es gibt keine Maskenpflicht und keine Testpflicht mehr.

Diese drei Regeln bleiben bestehen:

  • Händehygiene – Hände regelmäßig gründlich mit Seife waschen
  • Husten- und Nies-Ettikette – in die Armebeuge husten und niesen
  • Möglichst wenig enger Körperkontakt

Außerdem bleiben die Regeln zum Lüften alle 20 Minuten in allen Räumen bestehen. Die Luftfilter werden ebenfalls weiterhin genutzt.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten pro Woche zwei Selbsttests, um sich freiwillig zu Hause zu testen. Die Tests werden in 5-er-Paketen ausgegeben. Die erste Ausgabe der Tests erfolgt am 29.4.

Quarantäne – was gilt ab dem 29.04.?

Wer einen positiven Schnelltest hat, ist weiterhin verpflichtet, einen PCR-Test zu machen (Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung §4 (2)).

Infizierte müssen fünf Tage in Isolation und müssen sich danach nicht freitesten. Wenn weiter Symptome bestehen, sollen sich die Personen weitere 48 Stunden isolieren.

Haushaltsangehörige müssen nicht mehr in Quarantäne.

Auf der Seite der Hessenschau gibt es viele Infos rund um das Thema „Kinder und Corona“.

Allgemeine Informationen über Corona

in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.

Die aktuellen Regeln….

…finden Sie auch übersichtlich auf der Seite des MKK und der Hessischen Landesregierung.

Maskenpflicht

Seit dem 02.04. gibt es keine Maskenpflicht mehr.

Schnelltests

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten pro Woche zwei Selbsttests, um sich freiwillig zu Hause zu testen. Die Tests werden in 5-er-Paketen ausgegeben. Die erste Ausgabe der Tests erfolgt am 29.4.2022.

Testheft

Die Tests werden bis zum 29.04. in einem Testheft dokumentiert. Dies gilt auch außerhalb der Schule als Testnachweis. Ab dem 02.05. entfällt die Dokumentation im Testheft.

Was passiert bei einem positiven Schnelltest in der Schule?

Wenn ein Kind einen positiven Schnelltest in der Schule hat, ist das Kind in Quarantäne und muss einen PCR-Test machen.

Es wird empfohlen, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Klasse für dem Rest der Woche eine Maske tragen.

Rat und Hilfe

Das Staatliche Schulamt in Hanau bietet für Eltern und Kinder eine Telefonberatung an. Das schulpsychologische Beratungstelefon erreichen Sie unter: 06181-9062-103 montags bis freitags von 9-12 Uhr.

Auch der MKK hat verschiedene Beratungsangebote:

Verordnungen und aktueller Hygieneplan

Quelle Bild:Pixabay