Eine Beurlaubung die über drei Tage hinaus andauert, sollte drei Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Eine Beurlaubung ist eine Ausnahmeregelung, die nur in begründeten Fällen gilt.
Eine Beurlaubung die über drei Tage hinaus andauert, sollte drei Wochen vorher bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden. Eine Beurlaubung ist eine Ausnahmeregelung, die nur in begründeten Fällen gilt.