Allgemein

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahr alt werden, beginnt am 1. August die Schulpflicht. 

Kannkinder

Kinder, die ab dem 1. Juli sechs Jahre alt werden, nennt man auch “Kann- Kinder”. Sie können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Kommen Sie als Eltern bitte selbst auf die Schule zu, wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen. Die Entscheidung, ob ein Kann-Kind eingeschult wird, trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Dabei werden das schulärztliche Gutachten, Beobachtungen in der Kita und beim Schnuppertag einbezogen.

Schulanmeldung

Die Anmeldung in der Schule erfolgt schon sehr lange vor der Einschulung. Sie findet im Frühjahr des Jahres statt, das der Einschulung voraus geht. Da sind es noch ca. 1,5 Jahre bis zu Einschulung. Sie erhalten als Eltern einen Brief mit den Unterlagen für die Anmeldung. Die Anmeldung dient dazu, dass der Schule alle Daten vorliegen. Außerdem wird der Sprachstand der Kinder ermittelt, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.

Auch, wenn Ihr Kind in einer Privatschule einschulen möchten, müssen Sie es zunächst in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.

Wenn ihr Kind ein Kann-Kind ist, bekommen Sie keinen Brief zur Anmeldung. Falls Sie über eine vorzeitige Einschulung nachdenken, melden Sie sich im Sekretariat.

Vorlaufkurs

Wenn Ihr Kind Förderung im Bereich der deutschen Sprache benötigt, wird es von der Schule zu einem Vorlaufkurs eingeladen. Dieser findet im Schuljahr vor der Einschulung in der Schule statt. Ab dem Sommer 2021 ist die Teilnahme verpflichtend für die eingeladenen Kinder.

Rückstellung und Vorklasse

Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, können für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Dabei werden das schulärztliche Gutachten und die Beobachtungen aus der Kita und am Schnuppertag einbezogen. Sie als Eltern können eine Rückstellung auch selbst beantragen.

Mit Zustimmung der Eltern kann ein Kind dann für ein Jahr eine Vorklasse besuchen, ohne dass dies auf die Schulpflicht angerechnet wird.

Erklärfilm zum Schulsystem

Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie einen Erklärfilm zum hessischen Schulsystem in verschiedenen Sprachen.

FAQs zur Einschulung

Hier finden Sie die Antworten auf viele häufig gestellte Fragen: